AGB

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge im Bereich der Print-, Web-, Rundfunk- und Fernsehwerbung, die der Dogstone Entertainment GmbH erteilt werden und auf die auf den jeweils aktuellen, einheitlichen Grundsätzen zur Gestaltung und Ausführung von Werbeaufträgen basieren. Ein Auftrag wird grundsätzlich zwischen dem Werbekunden und dem lizenzierten Programmanbieter, der Firma Dogstone Entertainment GmbH, Bezirksgericht Zell am See bzw. LG Salzburg abgeschlossen, welcher nachfolgend als Radio Alpina oder Dogstone Entertainment GmbH bezeichnet ist. Die Basis sind alle Aufträge, die im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Vertrag zwischen dem Werbetreibenden und den o.g. Firmen abgeschlossen werden bzw. wurden. 

2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen:

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die nicht schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

3. Annahme des Sendeauftrages:

Jede Sendung eines Werbespots setzt eine schriftliche Auftragserteilung voraus. Aufträge für Radio Alpina werden erst nach deren schriftlicher Bestätigung durch Radio Alpina oder einem Vertriebspartner verbindlich. Aufträge des Werbetreibenden haben Angaben für den Auftraggeber, den Spotinhalt, die Spotlänge und gewünschte Sendetermine zu enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der AKM und sonstigen Verwertungsgesellschaften erforderlichen Angaben mitzuteilen. Radio Alpina behält sich vor, Sendeaufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, insbesondere mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar oder eine Sendung für Radio Alpina unzumutbar sind. Die Ablehnung eines Sendeauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Werbespots, die von Radio Alpina für den Kunden beauftragt wurden, können aus lizenztechnischen Gründen auch nur bei Radio Alpina ausgestrahlt werden und dürfen nicht bei anderen Stationen zum Einsatz kommen. Nachträgliche Änderungen eines Radiospots nach freigegebenem Textkonzept seitens des Auftraggebers, hat der Auftraggeber mit einer Änderungspauschale in der Höhe von bis zu € 700,- netto zusätzlich zu bezahlen. Wir weisen ausdrücklich auf die Lizenzen und Benutzungsgestattungen laut Vertrag hin. Diese können durch uns rechtlich geahndet werden.

4. Außerordentliche Kündigung durch Radio Alpina:

Sofern erst nach Annahme des Sendeauftrages offenkundig wird, dass der Inhalt des Sendeauftrages gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, insbesondere mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist, steht Radio Alpina ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Im Falle einer solchen Kündigung hat Radio Alpina Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergeltung; Radio Alpina und die Dogstone Entertainment GmbH müssen sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, das Radio Alpina und alle anderen Medienprodukte infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Leistungen erwirbt oder zu erwerben bereitwillig unterlässt. Die Geltendmachung von diesbezüglichen Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Die Kündigung von uns wird unwirksam, sofern der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung den Kündigungsgrund beseitigt; etwaige zur Vertragserfüllung gesetzte Fristen verlängern sich um diesen Zeitraum, sofern nicht aufgrund der schwebenden Unwirksamkeit des Auftrages ein späterer Erfüllungszeitpunkt angemessen ist (z. B. Umdispositionen von Radio Alpina).

5. Leistungsbedingungen: 

Die Werbesendung wird unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das übliche Programm. In diesem Rahmen gewährleisten wir die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages. Sämtliche Werbespots werden als solche gekennzeichnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Sendung des Werbespots zu bestimmten Zeiten und in bestimmter Reihenfolge, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart worden.

6. Laufzeit, ordentliche Kündigung: 

Ein Werbevertrag mit einer Laufzeit bis zu einem Monat kann mit einer Frist von einer Woche, mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat, mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende schriftlich (Brief, E-Mail) gekündigt werden. Unterbleibt eine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Werbevertrag jeweils um eine weitere Laufzeit. Ein Werbevertrag auf unbestimmte Zeit kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

7. Vergebung, Fälligkeit:

Die Vergebung des Sendeauftrages und die Produktion von Werbespots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste (zzgl. der jeweils geltenden Werbe- und MwSt.) von Radio Alpina. Die bestellten Produktionen und Sendeaufträge müssen bis spätestens 7 Tage nach Erstausstrahlung auf das Firmenkonto der Radio Alpina Media KG einbezahlt werden. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.

8. Tarifänderungen, außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers:

Änderungen der Preisliste werden mindestens 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekanntgemacht. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe des neuen Tarifs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste außerordentlich kündigen.

9. Urheberrechte, Freistellung bei Rechtsverletzung:

Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion durch Radio Alpina oder einem Partnerunternehmen entstehen, werden dem Auftraggeber nur soweit zur Nutzung übertragen, als er diese im Rahmen des Auftrages zur Nutzung des Werbespots im Programm von Radio Alpina benötigt. Soweit bei der auftragsgemäßen Herstellung und Nutzung des Werbespots mögliche Rechte Dritter berührt werden, übernimmt Radio Alpina oder die Dogstone Entertainment GmbH keine Haftung. Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und stellt Radio Alpina von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber garantiert mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die auf den von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Unterlagen ruhen, erworben hat.

10. Gewährleistung:

Fällt eine Werbesendung aus programmlichen (z. B. Unterbrechung des Sendeablaufs durch wichtige Nachrichten) oder technischen Gründen bzw. aufgrund höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung.

11. Haftung Radio Alpina, Dogstone Entertainment GmbH:

Zum Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind wir unter Ausnahme der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verpflichtet, es sei denn, durch uns ist eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben. Schadenersatzansprüche, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe des Dreifachen des Auftragswertes. Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Aufbewahrung von Unterlagen des Auftraggebers:

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für uns nach der Überspielung. Tonträger werden nach der Überspielung dem Auftraggeber zugesandt. Manuskripte oder Tonträger, die nicht Eigentum von Radio Alpina sind, werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr und Kosten an den Auftraggeber gesandt. Verlangt der Auftraggeber nicht innerhalb 6 Wochen nach Ablauf des Werbevertrages die Rücksendung, darf Radio Alpina Manuskripte, Tonträger und sonstige Unterlagen vernichten.

13. Datenschutzhinweis:

Wir greifen auf Drittanbieter zurück, um Anzeigen zu schalten, wenn Sie unsere Website besuchen. Diese Unternehmen nutzen möglicherweise Informationen (dies schließt nicht Ihren Namen, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ein) zu Ihren Besuchen dieser und anderer Websites, damit Anzeigen zu Produkten und Diensten geschaltet werden können, die Sie evtl. interessieren.

Weitere Informationen stehen Ihnen gerne unter unserer Datenschutzrichtlinie genauestens zur Verfügung.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saalfelden, Zell am See und Salzburg.

15. Salvatorische Klausel:

Sollte einer der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige, die die Parteien vereinbart hätten, um den wesentlich gleich wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.